Das EU Lebensmittelhygienerecht
Seit 1. Januar 2006 hat ein neues Zeitalter im Lebensmittel- Hygienerecht begonnen. Im Rahmen des von der EU vollzogenen Paradigmenwechsels, nämlich vom Richtlinien- zum Verordnungsrecht gelten alle Verordnungen ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang. Die bislang in Deutschland geltende Lebensmittelhygiene-Verordnung wird seither vom neuen EU-Recht überlagert.
Dies bedeutet, dass alle Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und in Verkehr bringen, gesetzlich verpflichtet sind (auch kleine und mittelständische Unternehmen!), die Vermeidung bzw. Lenkung von kritischen Kontrollpunkten zu dokumentieren:
Alles, was nicht dokumentiert wird, gilt als nicht erfolgt! Hier gilt: Ohne Nachweis kein Beweis!


Was bedeutet HACCP?
„Hazard Analysis of Critical Control Points“ bedeutet die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte - und zwar in allen Phasen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln.
Für wen ist die Verordnung rechtsgültig?
Die HACCP Verordnung betrifft sämtliche Betriebe, in denen mind. eine der genannten Tätigkeiten ausgeübt wird. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um Einrichtungen mit oder ohne Erwerbszweck handelt.
Und vergessen Sie nicht, dass Sie verpflichtet sind, Ihre Mitarbeiter alle 2 Jahre nach dem Infektionsschutzgesetz zu belehren.
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Nähere Einzelheiten erhalten Sie im ersten Informationsgespräch. Gerne erstelle ich Ihnen ein ganz auf Ihre Bedürfnisse individuell zurechtgeschnittenes Angebot.
Was bedeutet HACCP in Küchen für die Praxis?
Die einzelnen Arbeitsschritte müssen lückenlos erfasst, die kritischen Kontrollpunkte definiert, kontrolliert und für die Lebensmittel überwachenden Organe (Kontrollbehörden) nachvollziehbar dokumentiert werden.
Hierzu benötigen Sie die schriftliche Ausarbeitung von:
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einer Gefahrenanalyse mit Risikobewertung
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verbindliche Arbeitsanweisungen für alle Mitarbeiter/-innen
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Checklisten zum Beweis für den sachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln von der Warenannahme, über die Einlagerung bis hin zur Verarbeitung und Ausgabe
Das erfordert Wissen
- Wissen, über das laut Verordnung alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, verfügen müssen.
Was fordert das HACCP System?
Lebensmittel verarbeitende und in Verkehr bringende Betriebe müssen gemäß den Grundsätzen des HACCP Systems die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte feststellen und dafür Sorge tragen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt, eingehalten, überprüft und dokumentiert werden.
Was kann passieren
- wenn die Vorschriften des neuen Verordnungsrechts nicht befolgt werden?
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Werden durch Kontrollbehörden erhebliche Hygienemängel festgestellt, droht ein Bußgeld zwischen 400 und 600 Euro.
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Fehlende Schulungen müssen nachgereicht werden.
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Bauliche Mängel bekommen eine Frist von vier Wochen.
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Danach beginnt ein Strafverfahren, das mit der Schließung des Restaurationsbetriebes enden kann.
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Wer gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.